Mehr Energie von Knauber…
Kontakt
0228 512-755
PrivatSeperatorGewerbe
Tankgas Privat | Gewerbe

Preisentwicklung

Wir informieren Sie zu aktuellen Preistrends und Ihrem Wunschpreis.

Preiswecker einrichten

Tankanfrage

Wohnfläche
Hausisolierung

Kontakt

Mitarbeiter Portrait

0228 512-755

Ihr direkter Ansprechpartner vor Ort

Postleitzahl

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Knauber Gas GmbH & Co. KG (Flüssiggas in Tank und Flaschen) Stand 01.08.2022

1. Geltungsbereich

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

(3) Soweit der jeweilige Vertrag speziellere Regelungen enthält, gehen die Regelungen des Vertrages diesen Geschäftsbedingungen vor.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit nicht andere Geschäftsbedingungen aus unserem Hause in den Vertrag einbezogen wurden. Dies kann insbesondere bei Reparaturen, Montagen, Geräte- und Materiallieferungen, bei Technischen Gasen, Industriegasen oder Pellets der Fall sein. Hier gelten dann die dort ausgelegten spezielleren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(5) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber allen Kunden sowohl als Verbraucher als auch Unternehmer, es sei denn, in den jeweiligen Klauseln wird eine Differenzierung vorgenommen.

(6) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auszugsweise auf der Rückseite der Formulare (wie bei Lieferscheinen und Rechnungen) abgedruckt (bei Verträgen mit Verbrauchern sind die AGB dem jeweiligen Vertrag vollständig beigefügt), liegen zudem in den Geschäftsräumen aus und können jederzeit angefordert werden. Darüber hinaus stehen sie als PDF Datei unter www.knauber.de zur Verfügung.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist schriftlich bestätigt werden.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(3) Maße, Gewichte, Analysen und Beschaffenheit sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zugesicherte Eigenschaften oder Beschaffenheitsgarantien als solche müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

(4) Unsere Angebote, Beratungen und technische Auskünfte werden nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für diese Angebote, Beratungen und technischen Auskünfte, auch bezüglich eventueller bauaufsichtsrechtlicher oder sonstiger Genehmigungen übernehmen wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5) Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche einschlägigen behördlichen Bestimmungen wie das einschlägige Baurecht, die Unfallverhütungsvorschriften u.a. genauestens einzuhalten.

 

3. Verwendung und Lagerung

(1) Unser Gas (Propan/Butan/Gemisch) unterliegt der Energiesteuer deswegen gilt uneingeschränkt: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff (Autogas/Staplergas/Treibgas) verwendet werden, es sei denn eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen!“ In Zweifelsfällen wendet sich der Kunde an sein zuständiges Hauptzollamt.

(2) Die Ausnahme bildet Autogas/Staplergas/Treibgas, bei dem die jeweils gültige Energiesteuer aufzurechnen ist. Die Verwendung von Autogas/Staplergas/Treibgas muss uns so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass die jeweilige Lieferung ordnungsgemäß versteuert werden kann.

(3) Die Energiesteuern gehen zu Lasten des Kunden.

 

4. Preise

(1) Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Wir sind verpflichtet, die Preise durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Senkungen), wenn sich nach Abschluss des Vertrages Kosten, die Bestandteil der Preise sind, ändern, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Einkaufspreise für das Flüssiggas, sonstige Materialpreisänderungen oder Steueränderungen. Wir überwachen fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang einer Preisanpassung ist auf die Veränderung der Kosten seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung bzw. – sofern noch keine Preisanpassung erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der aktuellen Preisanpassung beschränkt. Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldieren. Die einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen bezieht sich auch auf die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung; diese sind so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Die Änderungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

(3) Wird der Einkauf von Flüssiggas bzw. die Belieferung mit Flüssiggas nach Vertragsschluss mit zusätzlichen, in Abs. 1 nicht genannten Steuern oder Abgaben belegt, erhöht sich das vom Kunden zu zahlende Entgelt um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils geltenden Höhe. Satz 1 gilt entsprechend, falls der Einkauf von Flüssiggas bzw. die Belieferung mit Flüssiggas nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder oder Ähnliches) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Die Weitergabe in der jeweils geltenden Höhe nach Satz 1 und 2 führt bei Erstattungen (z. B. in Form negativer Umlagen) zu einer entsprechenden Preisreduzierung. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.

(4) Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über die Aufnahme und den Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.

(5) Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.

 

5. Zahlung, Verzug

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug mit der Lieferung fällig. Die Art der Zahlung (bar, Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat) wird im Rahmen des Vertrages vereinbart. Die Zahlung erfolgt nur dann rechtzeitig, wenn wir über den Gegenwert mit Wertstellung an dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag verfügen können. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen bekannt gegebenen Basiszinssatz gem. § 247 BGB berechnet. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(2) Bei vereinbarter Abschlagszahlung sind die Abschläge jeweils am 3. Werktag eines Kalendermonats fällig. Die Abrechnung erfolgt nach 12 Monaten (gerechnet ab der ersten Lieferung); zu viel oder zu wenig gezahlte Beiträge sind sofort fällig. Die Abschlagszahlung für das Folgejahr wird dann von uns unter Berücksichtigung des tatsächlichen Flüssiggas-Verbrauchs des Kunden in den 12 Monaten und des aktuellen Vertragspreises neu festgesetzt werden. Macht der Kunde glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich abweicht, werden wir dies angemessen berücksichtigen.

(3) Haben wir mit dem Kunden zur Einziehung der Forderungen ein SEPA-Lastschriftverfahren, z. B. aufgrund eines SEPA-Basislastschrift-Mandates oder eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates, vereinbart und schlägt dieses auf Grund eines Umstandes fehl, der vom Kunden zu vertreten ist, so werden sämtliche Restforderungen sofort fällig.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse können wir eine weitere Belieferung davon abhängig machen, dass der Kunde die offene Forderung begleicht oder die anstehende Lieferung vorab bezahlt (Vorkasse) oder angemessene Sicherheiten zur Verfügung stellt. Geschieht dies nicht und erfolgt aus diesem Grund eine Belieferung nicht, hat der Kunde nicht das Recht, sich durch einen Dritten beliefern zu lassen.

(6) Wir sind auch von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, für den Fall, dass ein Warenkreditlimit eines Warenkreditversicherers herabgesetzt oder gestrichen wird oder eine Herabsetzung oder Streichung des Limits droht oder angekündigt wird.

 

6. Lieferung, Lieferhindernisse, höhere Gewalt

(1) Die Liefermenge aus Straßentankwagen wird durch geeichte Abgabe-Messvorrichtungen des Fahrzeugs festgestellt und auf dem Lieferschein vermerkt. Für die Berechnung ist die so ermittelte Mengenangabe maßgeblich und verbindlich.

(2) Mengenangaben in Kubikmetern beziehen sich auf den Gaszustand von 15°C und einem Druck bar. Dabei ist die Füllmenge der Behälter abhängig von dem Kompressibilitätsfaktor der Gase. (Realgasfaktor)

(3) Erfolgt die Lieferung bei Abwesenheit des Kunden, müssen Beanstandungen vom Kunden binnen drei Tagen schriftlich an uns abgesandt werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandung gilt als Genehmigung.

(4) Wir können unsere Lieferverpflichtung auch durch Dritte ausführen, ohne dass dadurch die Pflichten und Rechte des Kunden gegenüber uns berührt werden.

(5) Feste Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform.

(6) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

(7) Wir sind zu Teillieferungen und zu Teilleistungen berechtigt.

(8) Der Transport von Gasen in Behältern und Paletten ab Lieferstelle sowie die Rückführung des Leergutes zur Lieferstelle erfolgt auf Kosten des Kunden. Bei Selbstabholung ist der Kunde für die ordnungsgemäße Be- und Entladung des Fahrzeuges sowie die Sicherung der Ladung selbst verantwortlich, er wird dabei insbesondere die einschlägigen Vorschriften über Unfallverhütung, Lagerung und Transport beachten.

(9) Eine Lieferung mit Straßentankwagen kann nur bei Vorhandensein ausreichend befestigter, dimensionierter und gesicherter Wege, Straßen und Brücken und nur über für den Transport zugelassener Verkehrswege erfolgen. Gegebenenfalls muss der Kunde auf seine Kosten Ausnahmegenehmigungen bei den zuständigen Behörden beantragen.

(10) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Tank für den Tankwagen ohne Schwierigkeiten erreicht werden kann.

(11) Wir liefern die Gase, Flaschen oder Behälter ab Lieferstelle (Werk oder Lager) im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Der Kunde hat uns auf seine Kosten ein geeignetes Transportmittel bzw. geeigneten Lagerraum zur Verfügung zu stellen. Transport und Transportversicherung wickeln wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf dessen Gefahr und Kosten ab.

(12) Konstruktions- und Formänderungen an Flaschen und Behältern, die im Zuge der technischen Entwicklung der Gase notwendig werden, behalten wir uns vor. Wir werden den Kunden darüber aber unverzüglich informieren.

(13) Der Kunde kennt die für den Transport, die Lagerung, die Handhabung und Verwendung der Gase, Flaschen und Behälter betreffenden rechtlichen und technischen Bestimmungen. Er hat seine Mitarbeiter und Kunden über alle möglichen Gefahren für Personen und Sachen, die in irgendeiner Weise mit den entsprechenden Gasen, Flaschen und Behältern verbunden sind, im Rahmen der geltenden Vorschriften zu unterrichten.

(14) Der Kunde verpflichtet sich alle in der Industrie allgemein anerkannten Sicherheitsvorkehrungen zu beachten.

(15) Schadhafte Flaschen und Behälter dürfen nicht in Benutzung genommen werden. Der Kunde verpflichtet sich, uns und den jeweiligen Frachtführer von der jeweiligen Schadhaftigkeit unverzüglich zu informieren.

(16) Der Kunde haftet für Schäden an den ihm überlassenen Flaschen und Behältern vom Zeitpunkt der Auslieferung bis zur Rückgabe an die Lieferstelle bzw. bis zur Übergabe an den Frachtführer. Bei Beschädigung oder im Falle der inneren Verunreinigung der Flaschen hat der Kunde uns alle dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen.

(17) Durch Wartung, Inspektion oder wiederkehrende Prüfungen der Flaschen und Behälter übernehmen wir keine Schadenshaftung, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch fehlerhafte Konstruktion verursacht. Insoweit haften wir nur beschränkt für die Mangelschäden.

(18) Bei Verlust von Flaschen oder Behälter oder bei einer die Tauglichkeit ausschließenden Beschädigung durch den Kunden berechnen wir den jeweils gültigen Kaufpreis unter Berücksichtigung eines „Neu“ für „Alt“ Abschlags in Höhe von pauschal 25 % oder wahlweise die Reparaturkosten.

(19) Gutschriften über zurückgesandte Flaschen oder Behälter werden nur erteilt, wenn unsere vorherige schriftliche Einwilligung vorliegt.

(20) Ein Zurückbehaltungsrecht an Flaschen oder Behältern, auch im Hinblick auf etwaiger anderer Ansprüche, steht dem Kunden grundsätzlich nicht zu.

(21) Weder dem Kunden noch einem Dritten ist es gestattet, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung Flaschen oder Behälter zu entsorgen.

(22) Ereignisse oder Umstände, die uns die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erheblich erschweren oder vorübergehend oder dauernd, ganz oder teilweise unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns selbst oder unseren Lieferanten eintreten oder vorliegen, berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, einzuschränken oder hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Reichen die zur Versorgung aller Kunden zur Verfügung stehenden Mengen nicht aus, sind wir unter der Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten berechtigt, die Lieferungen verhältnismäßig zuzuteilen, einzuschränken oder einzustellen.

(23) Zu den außergewöhnlichen Ereignissen zählen insbesondere Krieg, Terror, Aufruhr, Störung von Transportwegen, behördliche Maßnahmen, Versorgungskrisen, Arbeitskampfmaßnahmen, Pandemien usw. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen, dem Kunden zumutbaren Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht oder erklären wir, innerhalb der angemessenen Frist nicht liefern zu können, kann der Kunde hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurücktreten. Ersatzansprüche - gleich welcher Art - stehen dem Kunden nicht zu.

7. Gewährleistung

(1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Bei Fehlschlagen einer Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung des Preises in angemessener Höhe oder Rückgängigmachung der Einzellieferung verlangen. Es wird vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Kaufsache vorlag; diese Vermutung gilt zugunsten des Verbrauchers innerhalb von einem Jahr nach Abschluss des Kaufvertrages.

Eine Lieferung kann auch dann mangelhaft sein, wenn sie der vereinbarten Beschaffenheit (also den subjektiven Anforderungen entspricht. Die Sache muss sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen derselben Art üblich ist und vom Käufer erwartet werden kann (objektiv). Gewährleistungsansprüche verjähren nicht vor Ablauf von 4 Monaten nach dem erstmaligen Auftreten des Mangels bzw. nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach einer Nacherfüllung aus Gewährleistung. Insofern muss die Kaufsache neben subjektiven auch objektive Merkmale als Voraussetzung für eine Mängelfreiheit erfüllen können. Weitere Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres, nachdem der Käufer die Ware empfangen hat; soweit dies nicht zwingend gesetzlich anders geregelt ist. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn dieser Mangel arglistig verschwiegen oder wir ausnahmsweise eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Gegenstände ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478,479 BGB bleibt unberührt.

(5) Im Übrigen sind andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(6) Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

8. Haftung (Ausschluss)

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von uns, eines unserer Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Vertreters verursacht wurde.

(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, die durch die Benutzung von fehlerhaften Flaschen und Behältern entstehen, bestehen auch nur insoweit der Einsatz dieser auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einer unserer Mitarbeiter oder eines gesetzlichen Vertreters beruht und der aufgetretene Schaden nach der Feststellung uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt wurde.

 

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an der Lieferung bzw. an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Forderungen gegenüber den Kunden und mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist dann verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltswaren unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzugeben. Für den Fall des Rücktritts gestattet uns der Kunde ein ungehindertes Betreten seines Grundstücks. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Kosten oder Aufwendungen - anzurechnen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ggf. auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser oder Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.

(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(5) Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach der vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns gegen den Kunden oder gegen die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff Aktiengesetz auf den Kunden über.

(6) Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des/der Rechnungsendbetrages/-beträge der Forderungen von uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(7) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

 

10. Vertragsübertragung

(1) Für den Fall der Übertragung des Geschäftes des Kunden auf Dritte, der Verpachtung oder des Verkaufs oder ähnlicher Fälle hat der Kunde seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den jeweiligen Dritten oder das von ihm gegründete Unternehmen oder seine Filiale zu übertragen. Der Kunde haftet dafür, dass bei der Übertragung der neue Geschäftsinhaber alle Pflichten aus diesem Vertrag auch übernimmt. Wir können die Vertragsübernahme ablehnen, in diesem Fall endet das Vertragsverhältnis.

(2) Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von uns in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen i. S. d. Umwandlungsgesetzes, bleiben von diesem Absatz unberührt.

 

11. Bereitstellung von Behältern / Hinweise zur Versorgungs- und Verbrauchsanlage sowie zur Sicherheit

(1) Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten den Behälter/Tank an der Verwendungsstelle auf den vom Kunden zuvor errichteten Fundamenten unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften aufstellen. Der Kunde beantragt eine gegebenenfalls notwendige behördliche Genehmigung, bei deren Beantragung wir unsere Hilfe anbieten.

(2) Der Kunde hat sich vor Aufstellung des Behälters darüber zu vergewissern, ob und inwieweit der geplante Aufstellort hochwassergefährdet, grundwassergefährdet oder sonst wie Gefahren ausgesetzt ist, die ein Aufschwemmen, ein Abschwemmen oder einen Auf- oder Abtrieb oder sonstige zusätzliche Gefährdung des Behälters mit sich bringen. Der Kunde hat uns darüber zu informieren, damit gegebenenfalls die erforderlichen Befestigungsvorrichtungen angebracht werden können.

(3) Der vom Kunden gekaufte Behälter entspricht den derzeit gültigen technischen, behördlichen und gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde überwacht die für Prüfung des Behälters gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle. Wir können eine Befüllung des Tanks verweigern, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.

(4) Änderungen und Reparaturen dürfen nur durch konzessionierte Unternehmen vorgenommen werden.

(5) Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Schäden unverzüglich die notwendigen Schritte zu veranlassen. Bei drohender akuter Auftriebs- oder Abtriebsgefahr wird dringend empfohlen sofort das Absperrventil am Behälter zu schließen.

 

12. Flaschen in Automaten

(1) Wir bieten unseren Kunden Gasflaschen auch in Automaten an. Alle an Automaten erworbenen Produkte sind vom Moment der Entnahme vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Rückgabe leerer Pfandflaschen bleibt davon selbstverständlich unberührt.

(2) Sollten Probleme technischer Art entstehen, werden wir bemüht sein, diese Probleme unverzüglich zu beheben. In einem solchen Fall wendet sich der Kunde telefonisch an unsere Notfall-Hotline unter 0228/512-707. Diese Nummer ist auch in dem Fall zu wählen, wenn der der Kunde aufgrund technischer Probleme am Automaten keine Ware erhalten sollte.

 

13. Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, auch wenn frachtfreie Lieferung oder der Transport mit eigenen Transportmitteln der Firma vereinbart ist.

(2) Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn eine Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn wir die bis dahin erbrachten Leistungen in die Obhut des Kunden übergeben haben.

 

14. Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln den Inhalt des Vertrags sowie dieser AGB vertraulich. Sie werden weder den Vertrag vollständig oder teilweise noch Informationen über dessen Inhalt ohne die schriftliche Einwilligung der anderen Partei einem Dritten überlassen und/oder in sonstiger Weise zugänglich machen.

(2) Dies gilt nicht für Informationen, die an Netzbetreiber, an Aufsichts- oder Regulierungsbehörden sowie an zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Berater weitergegeben werden.

 

15. Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht am Sitz der Gesellschaft.

(2) Erfüllungsort für Lieferungen ist die Versandstelle/Lieferstelle, Erfüllungsort für die Zahlungen sowie die sonstigen Leistungen ist der Sitz der Gesellschaft. (Bonn)

(3) Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand Bonn. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

 

16. Datenschutz

Die Daten des Kunden werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) geschützt und nur für die Durchführung des Vertrages und der nachfolgend ausdrücklich genannten Zwecke verarbeitet. Wir sind berechtigt, zum Zwecke der Auftragserfüllung anfallende personenbezogene Daten mit seiner Zustimmung oder aufgrund eines Vertrages zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung. Auf die Bonitätsprüfung durch ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsinformationsdienst, insbesondere bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) weisen wir ausdrücklich hin. (Berechtigtes Interesse).

Dabei übermitteln wir erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung ist Art 6 Abs. 1 Buchstabe b und Art 6 Abs. 1 Buchstabe f DS- GVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Art 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigter Interessen oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§§505a und 506 BGB).

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt nach Art 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

Eine Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken oder für andere Zwecke wird ausschließlich nur nach ausdrücklich erklärter Einwilligung des Kunden erfolgen und diese kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine weitere rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung der Daten besteht.

Die ausführliche Rechtsgrundlage der Verarbeitung und eine ausführliche Darstellung der Kundenrechte finden Sie unter www.knauber-tankgas.de/datenschutz-fuer-unsere-kunden.html Erklärungen des Kunden richtet er an den Verantwortlichen im Sinne der DS-GVO Knauber Gas GmbH & Co-KG 53115 Bonn, Endenicher Straße 120-140 Tel Nummer 0228/512-0, oder per E-Mail an datenschutzinfo(at)knauber.de. Dies sind auch gleichzeitig die Kontaktinformationen des Datenschutzbeauftragten.

17. Information

An einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr

Bonn, 01.08.2022

Knauber Gas GmbH & Co. KG
Sitz der Gesellschaft ist Bonn, Amtsgericht Bonn, HRA 4926
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:

Knauber Gas Verwaltungs-GmbH, Amtsgericht Bonn, HRB 9766
vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel

 

Das können wir für Sie tun…

dashed

Heizen und Energiesparen

Ihr Partner für private und gewerbliche Energieversorgung
– regional und persönlich

  • Erdgas
  • Heizöl
  • Tankgas
  • Flaschengas
  • Holzpellets
  • Strom
  • Energiesparen
dashed

Pkw und Lkw

Ihr Spezialist rund um Qualitätskraftstoffe und Services
– professionell und kundennah

  • Autogas
  • Waschen
  • Kraftstoffe
  • Tankpool24
  • AdBlue®
dashed

Industrie und Gewerbe

Ihr Expertenteam für individuelle Gewerbelösungen
– zuverlässig und passgenau

  • Autoschmierstoffe
  • Industrieschmierstoffe
  • Treibgas-Tankstellen
  • Propangas
  • LPG-Trading
  • Blockheizkraftwerke
  • LNG
  • Contracting

Mehr Energie von Knauber… Unsere Produkte und
Dienstleistungen im Überblick:
Heizen + Strom, PKW + LKW, Industrie + Gewerbe