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Sicherheitseinrichtungen
Um Drucküberschreitung zu vermeiden, müssen die Flüssiggasbehälter mit einem 1“-Sicherheitsventil versehen werden. Das Ventil muss bauteilgeprüft und von einem Sachverständigen eingestellt werden.
Um eine Überfüllung zu vermeiden, müssen Flüssiggasbehälter mit einer manuell einstellbaren Höchststandpeileinrichtung und einer selbsttätigenden, bauteilgeprüften Überfüllsicherung ausgestattet sein. Ein Flüssiggasbehälter darf nur bis zu 85 % befüllt werden.
Der Öffnungsdurchmesser des Peilventils darf maximal 1,5 mm groß sein, damit betriebsbedingt nur kleine Gasmengen austreten können.