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Welche Prüfungen sind an einem Flüssiggastank durchzuführen?
Flüssiggasanlagen und deren Bauteile sind durch zugelassene Überwachungsstellen und befähigte Personen auf einen einwandfreien Zustand zu überprüfen. (Die wiederkehrende Prüfung wird durch den Betreiber des Flüssiggasbehälters veranlasst.)
Dies findet statt:
- Vor der ersten Inbetriebnahme
- nach wesentlichen Veränderungen
- nach Änderungen
- nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Betriebssicherheit beeinflussen
- vor einer erneuten Inbetriebnahme nach einer Betriebsunterbrechung von mehr als einem Jahr
- nach mehr als einer einjährigen Betriebsunterbrechung
- wiederkehrend
Für oberirdisch im Freien sowie in Räumen aufgestellte Flüssiggasbehälter gilt in der Regel:
- alle 10 Jahre eine innere Prüfung
Bei erdgedeckten und halboberirdischen Flüssiggasbehältern mit einem Korrosionsschutz mit besonderer Wirksamkeit gegen chemische und mechanische Angriffe:
- alle 10 Jahre eine innere Prüfung
- alle 4 Jahre eine Funktionsprüfung der KKS-Anlage (Fremdstrom betrieben)
Bei allen anderen erdgedeckten Flüssiggasbehältern:
- alle 5 Jahre eine innere Prüfung
- alle 10 Jahre eine Druckprüfung
Alle 2 Jahre ist eine äußere Prüfung vorzunehmen; zusätzlich sind zu prüfen:
- alle 2 Jahre die Funktionsfähigkeit von Flüssiggasbehältern mit KKS-Anlage
Bei unterirdischen Lagerbehältern kann ein Behälter mit Epoxidharzbschichtung auch einer Ersatzprüfung für die Innenbesichtigung unterzogen werden. Eine sogenannte verschärfte Äußere Prüfung mit Sicherheitsventilprüfung und z.B. einer Schallemissionsprüfung. Das Prüfergebnis wird auf einer Prüfbescheinigung protokolliert.
FAQ: Wer ist eine befähigte Person?
FAQ: Was ist eine ZÜS?