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Muss der Tank gewartet werden?
Flüssiggasbehälter müssen regelmäßig überprüft werden. Es gibt zwei wiederkehrende Prüfpflichten. Die "äußere Prüfung durch eine befähigte Person" und die "innere Prüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)".
Bei oberirdischen Tanks: Alle zwei Jahre die Äußeren Prüfung und die innere Prüfung alle zehn Jahre. Bei unterirdischen Behältern: Alle zwei Jahre die äußere Prüfung und die innere Prüfung ist alle 10 Jahre fällig (bei älteren Gasbehältern kann es abweichende Prüffristen geben).