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Warum darf man den Behälter nicht selbst streichen?
Der Anstrich darf aus folgenden Gründen nicht (mehr) durch Privatpersonen durchgeführt werden:
- Die Arbeiten werden im explosionsgefährdeten Bereich um den Behälter (EX-Bereich) durchgeführt.
- Spezielle Geräte und Werkzeuge müssen verwendet werden, die eine Zulassung für den EX-Bereich haben.
- Der Behälter muss vor dem Anstrich fachgerecht vorbereitet werden, ansonsten kann es zur Durchrostung des Behälters kommen.
- Für den Anstrich sind nur Spezialfarben und extra zugelassene Farbtöne zulässig.
- Durch die Arbeit einer Fachfirma kann die Gewährleistung und Haftung auf die Qualität des Anstrichs gegeben werden. Ein nicht fachgerechter Anstrich kann den Behälter zerstören.
- Die Lebensdauer des Behälters wird durch einen fachgerechten Anstrich verlängert.
- Nach dem Anstrich müssen die vorgeschriebenen Sicherheitsaufkleber angebracht werden.
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