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Prüfung
Es gibt einmalige und wiederkehrende Prüfungen an Flüssiggasanlagen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Einmalig vor Inbetriebnahme oder bei Änderung des Standortes findet eine „Prüfung vor Inbetriebnahme“ statt. Alle zwei Jahre erfolgt eine „Äußere Prüfung“ und alle 10 Jahre eine „Innere Prüfung“.
Bei der wiederkehrenden Prüfung wird untersucht, ob sich die Anlagenteile im ordnungsgemäßen Zustand befinden und ob erwartet werden kann, dass die Anlagenteile bis zur nächsten Prüfung allen Anforderungen der Regelwerke entsprechen. Außerdem gibt es vor Inbetriebnahme der gesamten Flüssiggasanlage eine sogenannte „Sicherheitsabnahme“, sowie alle 10 Jahre (wenn keine dringenden Beanstandungen existieren) oder bei Änderungen der Flüssiggasanlage eine „Rohrleitungsprüfung“.
Für Prüfungen an privaten Flüssiggasanlagen gelten die TRF, bei gewerblichen Anlagen können zusätzliche Prüfungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk (BGVR) anfallen. Die Prüfungen werden von Sachverständigen einer ZÜS (Zugelassenen Überwachungsstelle), einer befähigten Person nach BetrSichV und/oder Fachbetrieben durchgeführt.