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Inhaltsanzeiger
Der Inhaltsanzeiger gibt an, zu wie viel Prozent der Tank gefüllt ist. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist eine Befüllung über 85 Prozent unzulässig, da der verbleibende Puffer temperaturbedingten Ausdehnungen dient. Eine regelmäßige Kontrolle gewährleistet eine sichere Versorgung mit Flüssiggas.